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   LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2008 - L 7 KA 17/04 -25   

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https://dejure.org/2008,13312
LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2008 - L 7 KA 17/04 -25 (https://dejure.org/2008,13312)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.07.2008 - L 7 KA 17/04 -25 (https://dejure.org/2008,13312)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Juli 2008 - L 7 KA 17/04 -25 (https://dejure.org/2008,13312)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines i.R.e. Sonderbedarfszulassung an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arztes auf höhere Vergütung unter dem Gesichtspunkt der Honorarverteilungsgerechtigkeit; Voraussetzungen für die Verpflichtung einer Kassenärztlichen Vereinigung zur Korrektur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB V § 85 Abs. 4
    Honorarverteilung; Zulässigkeit bestimmter Honorartöpfe; Beobachtungspflicht der KV; Vergütung radiologischer Leistungen (insbesondere Großgeräteleistungen); Punktwertverfall (hier verneint)Leitsatz Die im Bereich der KV Brandenburg geltenden Honorarverteilungsregelungen ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 30/03 R

    Honorarverteilung - unterschiedliche Regelungen für zugelassene und ermächtigte

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2008 - L 7 KA 17/04
    Unter Berufung auf neuere Rechtssprechung des BSG (Urteil vom 20. Oktober 2004, Az: B 6 KA 30/03 R) vertritt sie die Auffassung, dass wenn - wie im vorliegend maßgebenden HVM - zahlreiche Honorarkontingente geschaffen worden seien, die alle Fachgruppen und alle Leistungen abdeckten, es keinen "Restbereich sonstiger Leistungen" mehr gebe, dessen Punktwert als Vergleichsbasis herangezogen werden könne.

    Die zum 1. Juli 1997 eingeführten Praxisbudgets haben grundsätzlich nichts an der Berechtigung der KVen geändert, im HVM auch mengensteuernde Regelungen zu treffen, um so eine gerechte Honorarverteilung zu erreichen und zugleich ihrer gesetzlichen Verantwortung für die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung gerecht zu werden (BSGE 94, 50; 93, 258, jeweils m.w.N.).

    Die Festlegung der Angemessenheit einer Vergütung ist vorrangig den Kompetenzen von Bewertungsausschuss (§ 87 SGB V - Bestimmung von Inhalt und Punktzahlen der abrechenbaren Leistungen), Gesamtvertragsparteien (§ 85 Abs. 3 SGB V - Bemessung der Gesamtvergütungen) und KVen (§ 85 Abs. 4 SGB V - Verteilung der Gesamtvergütungen) überantwortet (BSGE 93, 258).

    Als Maßstab für die Feststellung eines um 15 % abgesunkenen Punktwerts eignet sich aber auch nicht der durchschnittliche Punktwert der nicht-budgetierten Leistungen, weil dieser nur einen verhältnismäßig kleinen Teil aller Leistungen erfassen würde (vgl. BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 2 RdNr. 6: ca. 20 %), also kaum als repräsentativ angesehen werden kann (vgl. BSGE 93, 258).

  • BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 55/97 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Honorartopf für überweisungsgebundene Leistungen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2008 - L 7 KA 17/04
    In Anknüpfung an die Rechtssprechung des BSG (Urteil vom 9. September 1998, Az: B 6 KA 55/97 R) sei auch für die Zeit bis 1999 unstreitig, dass die Ausweitung der CT- und MRT-Leistungen auf dem medizinisch-technischen Fortschritt beruhe.

    Nach der Rechtsprechung des BSG (BSGE 83, 1) - ergangen zu dem Fall eines Honorartopfes für CT-/MRT-Leistungen - besteht eine Beobachtungs- und Reaktionspflicht derart, dass die KV zu regelmäßiger Überprüfung der Honorar- und Punktwertentwicklung verpflichtet ist und im Falle eines gravierenden Punktwertabfalls in bestimmten Bereichen u. U. stützend eingreifen muss.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2008 - L 7 KA 16/04

    Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg - Honorarverteilungsregelungen 2000 zur

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2008 - L 7 KA 17/04
    Denn es ist nicht nachvollziehbar, dass bei einem - zugunsten der Klägerin unterstellten - Einzugskreis mit einem Radius von 60 km und nur einer weiteren MRT-Leistungen anbietenden Praxis im Planungsbereich O - der Praxis K (vgl. insoweit das Urteil des Senats vom gleichen Tag, Az.: L 7 KA 16/0425) im ca. 25 km südlich von F gelegenen Eisenhüttenstadt - Patienten die Durchführung einer medizinisch gebotenen MRT-Untersuchung von einer vergleichsweise geringen Verkürzung der Anreise um 7 km abhängig machten.
  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 43/06 B

    Härteregelung im Honorarverteilungsmaßstab einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2008 - L 7 KA 17/04
    Demgemäß ist bei der Prüfung, ob eine Stützungspflicht der KVen gegeben sein könnte, entscheidend auf die durchschnittlichen Gesamteinkünfte einer Arztgruppe in einem Bezugszeitraum abzustellen (BSG vom 29. August 2007, Az.: B 6 KA 43/06 B - veröffentlicht in Juris - m.w.N.) Unter Beachtung dieser Prämissen waren die Voraussetzungen für eine Reaktionspflicht der Beklagten im streitbefangenen Quartal I/00 nicht gegeben.
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2008 - L 7 KA 17/04
    Der Schutz des Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG) umfasst grundsätzlich den Anspruch des Arztes auf Honorierung ihrer vertragsärztlichen Tätigkeit ( BVerfGE 88, 145, 159; 101, 331, 346) Dieser Schutz kann jedoch gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG auf gesetzlicher Grundlage eingeschränkt werden, wie das hier durch die Regelungen des § 72 Abs. 2 und des § 85 Abs. 3 SGB V erfolgt ist.
  • BSG, 24.09.2003 - B 6 KA 31/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Anforderung - erstmalige Zuerkennung eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2008 - L 7 KA 17/04
    Als Maßstab für die Feststellung eines um 15 % abgesunkenen Punktwerts eignet sich aber auch nicht der durchschnittliche Punktwert der nicht-budgetierten Leistungen, weil dieser nur einen verhältnismäßig kleinen Teil aller Leistungen erfassen würde (vgl. BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 2 RdNr. 6: ca. 20 %), also kaum als repräsentativ angesehen werden kann (vgl. BSGE 93, 258).
  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2008 - L 7 KA 17/04
    Der Schutz des Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG) umfasst grundsätzlich den Anspruch des Arztes auf Honorierung ihrer vertragsärztlichen Tätigkeit ( BVerfGE 88, 145, 159; 101, 331, 346) Dieser Schutz kann jedoch gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG auf gesetzlicher Grundlage eingeschränkt werden, wie das hier durch die Regelungen des § 72 Abs. 2 und des § 85 Abs. 3 SGB V erfolgt ist.
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2008 - L 7 KA 17/04
    Die zum 1. Juli 1997 eingeführten Praxisbudgets haben grundsätzlich nichts an der Berechtigung der KVen geändert, im HVM auch mengensteuernde Regelungen zu treffen, um so eine gerechte Honorarverteilung zu erreichen und zugleich ihrer gesetzlichen Verantwortung für die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung gerecht zu werden (BSGE 94, 50; 93, 258, jeweils m.w.N.).
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